Partner AGBs

Allgemeine 

Geschäftsbedingungen für

Partner 
der The a-net GmbH

Anlage: Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung
(AV Vertrag)

 

The a-net GmbH, nachfolgend “a-net” genannt.

Stand 25.08.2019

  1. Präambel

Gegenstand dieser a-net AGB für Partner ist die technische Plattform der a-net auf der sich Advertiser und Partner wie auf einem digitalen Marktplatz treffen, um gegenseitige Werbe- und Vertriebskooperationen zu schließen. a-net unterstützt diese Kooperationen durch eine technische Plattform und zusätzliche Service- und Beratungsleistungen wie etwa Bereitstellung von Trackingverfahren, Reportings und Statistiken und Vergütungsauszahlungen an Partner. Partner sind Websites, Blogs, Content Creator, Influencer, Apps oder sonstige digitale Geschäftsmodelle, die über ihr Produkt oder Dienstleistung End-User ansprechen, mit dem Ziel der Werbung oder des Vertriebs von Produkten oder Dienstleistungen ihrer Kooperationspartner, den Advertisern.


  1. Registrierung des Partners


  1. Um die Dienstleistungen von a-net in Anspruch nehmen zu können, hat der Partner sich auf der a-net Plattform zu registrieren und kann nach erfolgter Freigabe durch a-net auf Werbemittel und sonstige Informationen aller oder ausgewählter auf der Plattform befindlichen Advertisern zugreifen.

  2. Um sich als Partner registrieren zu können, müssen Partner juristische Personen oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sein. a-net hat das Recht, Partner aufzufordern, entsprechende Nachweise für die Geschäftsfähigkeit gemäß Definition in dieser Ziffer zu liefern. 

  3. In dem Fall, dass die Geschäftsfähigkeit nicht gegeben ist oder innerhalb von einer Frist von 1 Woche nach Aufforderung nicht bewiesen werden kann, hat a-net das Recht, das Konto des Partners auf der Plattform fristlos zu kündigen und zu deaktivieren und sämtliche angefallene oder bereits ausbezahlte Vergütungen einzubehalten oder zurückzufordern.

  4. Mit der Registrierung zu der a-net Plattform, der Freigabe durch a-net und dem damit generierten Partner Konto werden diese AGB einbezogen. 

  1. Gegenstand dieser AGB


  1. Der Partner erhält die Möglichkeit, selbständige Werbe- und Vertriebskooperationen mit den Advertisern auf der a-net Plattform im eigenen Namen einzugehen.

  2. Diese Kooperationen kommen durch Bewerbung des Partners bei den unterschiedlichen Programmen der Advertiser und die Annahme durch den Advertiser zustande. Alternativ können diese Kooperationen auch dann zustande kommen, wenn a-net oder der Advertiser den Partner ohne dessen Bewerbung bei dem Programm aktiviert und der Partner diese selbständige Werbe- und Vertriebskooperationen mit den Advertisern in Anspruch nimmt. 

  3. Mit Zustandekommen oder mit der Aktivierung bestätigt der Partner etwaige zusätzliche AGB oder Partnerbedingungen des Advertisers. Diese sind für den Partner jederzeit in seinem Konto bei a-net einsehbar.

  4. Mit der Aktivierung kommt ein selbstständiger sogenannter Einzelvertrag zwischen dem Partner und dem Advertiser zustande.

  5. Nach Zustandekommen des Einzelvertrags hat der Partner Zugriff auf die Werbemittel des Advertisers, um die Bewerbung der Produkte oder Dienstleistungen des Advertisers umzusetzen. Die Werbemittel und die in die den Werbemitteln entsprechenden Trackingcodes bilden die Basis für die Anzeige der Werbung bei den End-Usern und für das Tracking, die Auswertungen und die Vergütungen.

  6. Der Partner hat mit Zustandekommen des Einzelvertrags das Recht, entsprechende Werbe- und Vertriebskooperationen vorzunehmen, jedoch nicht die Pflicht, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

  7. Die Einzelverträge werden auf Basis der in diesen AGB und nachfolgenden Bedingungen geschlossen.


  1. a-net Leistungen


  1. Der Leistungsumfang von a-net umfasst im Wesentlichen das Bereitstellen des Kontos für Advertiser und Publisher und entsprechende Funktionen, die die Werbe- und Vertriebskooperationen zwischen Advertisern und Publishern ermöglichen. a-net ist berechtigt, den Funktionsumfang jederzeit weiterzuentwickeln, zu erweitern oder zu reduzieren.

  2. Weiterer wesentlicher Bestandteil des Funktionsumfangs ist das Tracking der Werbe- und Vertriebskooperationen. Es werden unterschiedliche Trackingmethoden angeboten. Es liegt im Ermessen des Advertisers welche Trackingmethode in dem Programm des Advertisers zum Einsatz kommt. 

  3. Advertiser haben im Rahmen des a-net Trackings das Recht, eigene Trackingregeln zu definieren und umzusetzen. Insbesondere im Bereich der Customer Journey Attribution kann es zu Abweichungen oder zu Erweiterungen zu dem a-net Tracking kommen. a-net hat nicht die Pflicht gegenüber den Partnern, Auskunft über diese Trackingmethoden zu geben. a-net wird Partner jedoch darin unterstützen, entsprechende Auskünfte von dem Advertiser zu erhalten.

  4. a-net ist berechtigt, Teile des Leistungsumfangs über Dritte zur Verfügung zu stellen.


  1. Vergütungen


  1. Der Partner erhält auf Basis der in den Programmen definierten Zahlungsbedingungen eine Vergütung. Die Vergütung wird in bestimmten Intervallen an den Partner ausgezahlt und wird aufgrund gültiger Events bestimmt.

  2. Gültige Events sind Views, Clicks, Leads, Sales oder andere in den Programmen definierten Aktionen, die zu einer Vergütung führen und die gemäß der Definition oder Bestimmungen oder der Partnerbedingungen von dem Advertiser oder a-net als gültig definiert werden. Die Gültigkeit der Events wird jeweils im a-net System dargestellt.

  3. a-net hat das Recht, die Gültigkeit der Events jederzeit neu zu definieren und wird auf Wunsch des Partners die Bedingungen für die Gültigkeit offenlegen. Eine Pflicht zur Offenlegung der Bedingungen des Advertisers besteht nicht.

  4. a-net protokolliert gültige Events auf der Plattform. Die Events können nach der Protokollierung zunächst einen vorläufigen Status erhalten und begründen dann noch keinen Vergütungsanspruch. Vorläufige Events werden in den Statistiken entsprechend dargestellt.

  5. Erst nach Prüfung und Bestätigung dieser vorläufigen Events durch den Advertiser entsteht ein Vergütungsanspruch für den Partner. Auch die bestätigten Events werden in den Statistiken entsprechend ausgewiesen. 

  6. a-net zahlt die gültigen und bestätigten Events in Form von Gutschriften, die auf Basis der Partnerbedingungen berechnet werden, in regelmäßigen Abständen rückwirkend an den Partner unbar aus. a-net ist berechtigt, die Vergütungen gemäß selbst definierten Abständen an alle auf der Plattform teilnehmenden Partner zur gleichen Zeit auszuzahlen, z.B. in monatlichen Abständen. a-net ist jedoch auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, jeden Partner einzeln nach individuell definierten Zeitabständen auszuzahlen. Darüber hinaus ist a-net berechtigt, Vergütungen erst dann auszuzahlen, wenn der Advertiser die Rechnung für die Events mit Vergütungsanspruch beglichen hat.

  7. In Fällen von Betrug, Täuschungen oder sonstigen Handlungen des Partners, die zu einem unberechtigten Vergütungsanspruch führen, ist a-net berechtigt, bestehende Gutschriften zurückzuhalten oder auch bereits ausbezahlte Gutschriften für die betroffenen Events zurückzufordern. a-net ist auch berechtigt, solche unrechtmäßigen Gutschriften von dem Konto des Partners abzuziehen.

  8. Unabhängig von den Bedingungen in dieser Ziffer 5 ist a-net zu jeder Zeit bestrebt, die Vergütungen so schnell wie möglich an den Partner auszuzahlen.

  9. Der Partner ist verpflichtet, die Gutschriften und Auszahlungen regelmäßig zu überprüfen und innerhalb einer Ausschlussfrist von 15 Tagen nach Auszahlung etwaige Mängel oder Fehler schriftlich geltend zu machen. Die Versäumnis dieser Ausschlussfrist führt zum Untergang von etwaigen Ansprüchen des Partners. Diese Ausschlussfrist gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatz.

  1. Pflichten des Partners


  1. Der Partner erhält über die a-net Plattform Zugriff auf die Werbemittel und entsprechende Trackingcodes. Diese Werbemittel oder Trackingcodes dürfen durch den Partner nur in der angebotenen Form verwendet, nicht verändert und nur entsprechend den Regelungen der jeweiligen Programmbedingungen eingesetzt werden. Eine korrekte Implementierung der Werbemittel und des entsprechenden Trackingcodes ist unerlässlich, um gültige Events zu generieren. 

  2. Im Falle von Erweiterungen der Trackingcodes zum Zweck des erweiterten Reportings für eigene Zwecke ist dies zulässig, sofern zu jeder Zeit die Absicht besteht, gültige Events zu generieren.

  3. Bei der Bewerbung der Produkte und Dienstleistungen des Advertisers ist der Partner verpflichtet, sämtliche Markenrechte, Urheberrechte und andere Rechte der Advertiser oder von Dritten in den Ländern einzuhalten, in denen die Werbemittel und Trackingcodes verwendet werden. Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, allgemeine und gesetzliche Regeln und Vorschriften und geltendes Recht einzuhalten, insbesondere die jeweiligen Datenschutzregelungen sowie die Regeln des Wettbewerbsrechts.

  4. Der Partner ist bei der Bewerbung verpflichtet, sämtliche Bewerbungen entsprechend als Werbung und unter geltenden Verbraucherschutzregelungen zu kennzeichnen. 

  5. Dem Partner ist untersagt auf Webseiten oder anderen Kommunikationsmitteln mit folgenden Inhalten die Werbemittel und Trackingcodes zu verwenden: Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte, diskriminierende oder herabwürdigender Inhalte, Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Religion, Geschlecht, Rasse, Nationalität, Alter, Behinderung oder sexueller Neigungen.

  6. Der Partner wird die Produkte oder Dienstleistungen des Advertisers mit positiver Grundtonalität bewerben und sicherstellen, dass die Bewerbung nicht in einer rufschädigenden Art geschieht oder in keiner Weise negativ auf die Marke, die Produkte oder Dienstleistungen sowie das Unternehmen des Advertisers abstrahlt.

  7. Der Advertiser oder a-net sind zu jeder Zeit berechtigt, den Partner aufzufordern, die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen des Advertisers einzustellen. Nach Erhalt einer solchen Aufforderung hat der Partner unverzüglich  zu reagieren und die Bewerbung einzustellen.

  8. Der Partner ist verpflichtet, seine Kontaktdaten in dem a-net Konto zu jederzeit aktuell zu halten. 

  9. Die hier genannten Pflichten sowie sämtliche Bedingungen in diesen AGB übernimmt der Partner auch in Wirkung zugunsten des Einzelvertrags der mit dem Advertiser zustandekommt.


  1. Vertragsdauer und Kündigung


  1. Das Konto auf der a-net Plattform und die entsprechenden Einzelverträge mit den Advertisern werden dem Partner soweit es keinerlei andere schriftlichen Vereinbarungen gibt unbefristet und auf unbestimmte Zeit erteilt. 

  2. Die Parteien sind berechtigt, die Vertriebskooperationen mit einer Frist von 2 Tagen ordentlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen diese AGB, die Partnerbedingungen oder gegen geltende gesetzliche Regelungen beharrlich verstoßen wird oder nach entsprechendem Hinweis nicht unverzüglich der Verstoß eingestellt wird. Die Kündigung kann in Textform (E-Mail) an die letzte angegebene E-Mail des Partners rechtswirksam versendet werden. 

  3. Bei einer Kündigung hat a-net das Recht, den Zugang zu dem Konto nach Ablauf der Kündigungsfrist zu deaktivieren. Dabei werden sämtliche Gutschriften des Partners dokumentiert und vertragsgemäß ausbezahlt.

  4. Nach Erhalt der Kündigung stellt der Partner die Bewerbung der Produkte oder Dienstleistungen der Advertiser unverzüglich ein und entfernt sämtliche Werbemittel und Trackingcodes aus den Werbeumfeldern. 


  1. Haftung und Haftungsbeschränkungen


  1. a-net haftet nicht für Pflichtverstöße der Advertiser oder Partner oder anderer Dritter gegen diese AGB oder etwaige Partnerbedingungen. Außerdem haftet a-net nicht für Ausfälle jedweder Art, die auf technische Störungen zurückzuführen sind. 

  2. a-net haftet bei durch Fahrlässigkeit verursachte Personenschäden oder Todesfällen, bei arglistiger Täuschung oder einer anderen gesetzlichen Haftung sowie Kardinalpflichten, die weder eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, unbeschränkt. a-net übernimmt keine Haftung für Fahrlässigkeit und schließt diese Haftung hiermit aus. Davon ausgenommen sind die aus diesen AGB resultierenden Haftungsansprüchen. 

  3. Die Haftung von a-net ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

  4. Vorbehaltlich der vorgehenden Regelungen haftet a-net nicht für die nachfolgenden Schänden oder Verluste und zwar unabhängig davon, ob diese Schäden oder Verluste vorhersehbar und/oder bekannt waren: Umsatzeinbußen; Gewinneinbußen; Geldverluste; Schadenersatz für den Verlust, die Verfälschung oder Kompromittierung von Daten, Systemen oder Computerprogrammen, sowie alle direkte oder indirekte sich aus den vorgenannten Schäden oder Verlusten ergebenden Folgeschäden.

  5. Des Weiteren ist eine Haftung von a-net für Fehler und Verzögerung des Zugriffs auf die Plattform von a-net, die Durchführung, Zugriff, Performance der Partner-Webseiten, die durch Telefon- oder Datenkommunikationsanbieter verursacht werden, ausgeschlossen.

  6. Der Partner verpflichtet sich, a-net in Bezug auf alle Schäden und Ansprüche sowie angemessen Rechtsanwaltsgebühren frei zu halten und/oder diese zu erstatten, die a-net entstehen, wegen der Verletzung jeglicher Schutzrechte Dritte durch den Partner, unzulässige oder rechtswidrige Inanspruchnahme der Dienstleistungen der a-net, Nichtbefolgung von Schutzrechten zugunsten Dritter (z.B. Datenschutzgesetzen).


  1. Vertraulichkeitserklärung


  1. a-net und der Partner verpflichten sich, alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden, sofern die Weitergabe, Verwertung oder Verwendung nicht in Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung erfolgt.

  2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB bezeichnet alle Informationen in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form wechselseitig offenbart, die nicht zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren oder bekannt werden, ohne dass das Bekanntwerden auf einer Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung, dieser AGB oder eines sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Vertrages beruht, oder die der jeweils empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits bekannt war, ohne dass das Bekanntwerden auf einer Verletzung einer Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung, dieser AGB oder eines sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Vertrages beruht, oder sie der jeweils empfangenden Partei von Dritter Stelle offenbart wurde, ohne dass das Bekanntwerden auf einer Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung, dieser AGB oder eines sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Vertrages beruht.

  3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht. 

  4. a-net und der Partner werden alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Es wird sichergestellt, dass diese Personen ebenfalls entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnen. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -Materialien zurückzugeben. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien und wird diesen von den Parteien entsprechend auferlegt werden. 


  1. Änderungsvorbehalt


  1. a-net ist berechtigt, diese AGB zu ändern und wird dies dem Partner in schriftlicher Form mitteilen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, treten die neuen AGB ab dem 15. Tag nach Erhalt der Mitteilung in Kraft. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. 

  2. Der Advertiser ist berechtigt, die Partnerbedingungen zu ändern und wird dies dem Partner in schriftlicher Form mitteilen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, treten die neuen Partnerbedingungen ab dem 15. Tag nach Erhalt der Mitteilung in Kraft. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. 

  3. Der Advertiser ist berechtigt die Vergütungen innerhalb von einer Frist von 2 Tagen zu ändern und wird dies dem Partner schriftlich mitteilen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer der Kündigungsfrist von 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, treten die neuen Partnerbedingungen ab dem 3. Tag nach Erhalt der Mitteilung in Kraft. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. 


  1. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel


  1. Änderungen und Ergänzungen oder Nebenabreden dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen dieser Schriftformklausel.

  2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird München, Bundesrepublik Deutschland als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist München.

  3. a-net und der Partner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollten diese AGB, oder einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen als ersetzt anzusehen, die dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt in Fällen von Lücken und Auslassungen. 

  5. An die Stelle sich widersprechender Regelungen zwischen diesen AGB, den Partnerbedingungen, den Einzelverträgen oder den Verträgen zwischen a-net und dem Advertiser, treten die gesetzlichen Regelungen. Enthalten diese AGB Regelungen, die in den anderen Bedingungen oder Verträgen nicht enthalten sind, so gelten die dieser AGB.

Mit freundlichen Grüßen / With compliments.

a-net Team!

Anlage: 

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung 

(AV Vertrag)


  1. Gegenstand und Dauer des Auftrags


  1. Gegenstand des Auftrags zur Datenverarbeitung ist die Durchführung folgender Aufgaben durch a-net: Bereitstellung einer Plattform für den Advertiser und den Partner zur Unterstützung der Abbildung von Werbe- und Vertriebskooperationen.

  2. Der Auftrag wird unbefristet erteilt. Es gelten die Kündigungsfristen gemäß den a-net AGB für Partner.


  1. Auftragsinhalte


  1. Inhalt dieses Auftrags ist die technische Plattform der a-net auf der sich Advertiser und Partner wie auf einem digitalen Marktplatz treffen, um gegenseitige Werbe- und Vertriebskooperationen zu schließen. a-net unterstützt diese Kooperationen durch eine technische Plattform und zusätzliche Service- und Beratungsleistungen wie etwa Bereitstellung von Trackingverfahren, Reportings und Statistiken und Vergütungsauszahlungen an Partner. Partner sind Websites, Blogs, Content Creator, Influencer, Apps oder sonstige digitale Geschäftsmodelle die über ihr Produkt oder Dienstleistung Enduser ansprechen, mit derm Ziel der Werbung oder des Vertriebs von Produkten oder Dienstleistungen ihrer Kooperationspartner, den Advertisern.

  2. Die erhobenen Daten zur Umsetzung dieses Auftrags sind personenbezogene Daten der Advertiser, deren Agenturen und der Partner. Weitere Daten sind die von Endusern auf Basis von Tracking-Cookie Daten und IP Adressen.

  3. Der Partner wird die Zustimmung aller Enduser zu Cookies einholen und wird a-net keinerlei personenbezogene Daten zur Verfügung stellen soweit dies nicht in dem gewöhnlichen Rahmen zum Betrieb der a-net Plattform notwendig ist. 

  4. Betroffen sind durch die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der genannten personenbezogenen Daten sämtliche Mitarbeiter der a-net GmbH und die der Partner die im Rahmen der Ausübung der Werbe- und Vertriebskooperationen auf der a-net Plattform tätig sind.


  1. Technisch-organisatorische Maßnahmen


  1. a-net ist verpflichtet, die Umsetzung der bei Auftragsvergabe vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen noch vor Auftragsdurchführung umfassend zu dokumentieren. Diese Maßnahmen bilden die Grundlage des Auftrags. 

  2. Die zu treffenden nicht auftragspezifischen Maßnahmen betreffen die Organisationskontrolle, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle zu erhobenen personenbezogenen Daten.

  3. Die zu treffenen auftragsspezifischen Maßnahmen betreffen die Art des Datenaustausches, Bereitstellung der Daten, Art und Umstände der Datenverarbeitung, Datenhaltung, Umstände beim Output und Datenversand. 


  1. Berichtigung, Löschung und Sperrung

a-net darf Daten nur berichtigen, löschen oder sperren, soweit dies der Weisung des Advertisers oder des Partners entspricht. Wendet sich ein Betroffener mit einem Antrag auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten direkt an den a-net, hat dieser umgehend den Advertiser oder den Partner über das Gesuch in Kenntnis zu setzen.


  1. Kontrollrechte 

Der Advertiser und der Partner sind berechtigt, die in Nummer 6 der Anlage zu § 9 BDSG bestimmte Auftragskontrollen durchzuführen. Sie sind berechtigt, in anzumeldenden Stichprobenkontrollen die Einhaltung der Vereinbarung zu prüfen. a-net verpflichtet sich, dem Advertiser oder Partner die zur Auftragskontrolle benötigten Auskünfte auf Weisung hin zu erteilen.


  1. Mitteilung bei Verstößen

a-net ist verpflichtet, dem Advertiser oder Partner umgehend und vollumfänglich Meldung zu erstatten, wenn es durch ihn oder eine bei ihm beschäftigte Person Verstöße gegen den Datenschutz gab bzw. dem Auftragnehmer solche zur Kenntnis gelangten.


  1. Weisungsbefugnis des Auftraggebers


  1. Der Datenumgang erfolgt ausschließlich im Rahmen der hier getroffenen Vereinbarungen und entsprechend der Weisung des Advertisers oder Partners (§ 11 Absatz 3 Satz 1 BDSG). Unabhängig von dieser Vereinbarung behält sich der Advertiser oder Partner ein umfassendes Weisungsrecht vor. Veränderungen  bezüglich des Gegenstandes und der Verarbeitungsverfahren bedürfen der einvernehmlichen Abstimmung.

  2. Weisungen des Advertisers oder Partners werden a-net stets in schriftlicher Form erteilt (E-Mail, Fax, Brief). Mündliche Weisungen werden umgehend verschriftlicht. Es bedarf der umgehenden Mitteilung durch a-net, wenn dieser annimmt, dass die erfolgte Weisung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

  3. a-net verwendet die Daten zu keinem anderen Zweck und ist auch nicht zur Weitergabe von Daten, die Gegenstand des Auftrages sind, an Dritte berechtigt. 


  1. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern

Ist der Auftrag erledigt, hat a-net sämtliche ihm durch den Advertiser oder Partner überlassenen Datenträger, die Gegenstand des Auftrags waren, umgehend wieder auszuhändigen. Erstellte Ergebnisse, Sicherheitskopien und weitere Datensätze und Aufzeichnung, die in Verbindung mit dem Auftrag stehen, sind sicher zu löschen oder zu vernichten. Ein entsprechendes Protokoll ist dem Auftraggeber auszuhändigen.